JBS Personal Training
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen JBS Personal Training, Mühlstrasse 40 in 63599 Biebergemünd und dem Klienten (nachfolgend: „Klient“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
1.2 Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
2. Leistungsgegenstand
2.1 JBS Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und betreuen.
2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
2.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2.4 Der Trainer bietet dem Klienten ein auf den Klienten optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten und Ernährungsberatung.
2.5 Der Trainer gewährleistet dem Klienten eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Klienten erfolgt persönlich durch den Trainer.
2.6 Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Ernährungsberatung, Wellness- und Regenerationsmassagen sowie Kinesiologisches Taping.
2.7 Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.8 Betreut werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Training
3.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
3.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheitscheck-Up durch JBS Personal Training möglich. Vor Beginn der Trainingseinheit findet ein persönliches Gespräch mit dem Klienten statt. Im Rahmen des Gespräches werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Klient den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen. Bei Vorerkrankungen verpflichtet sich der Klient, ein ärztliches Attest vom Arzt über die Sportfähigkeit vorzulegen. Der bestätigt mit seiner Unterschrift, das er gesund und sportfähig ist.
3.4 Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Trainers, des Klienten oder im Fitnessstudio statt.
4. Obliegenheiten des Klienten.
4.1 Der Klient ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Klient verpflichtet, den Trainer umgehend darüberin Kenntnis zu setzen.
4.2 Der Klient ist verpflichtet, den Trainer unverzüglich darüber zu informieren, sollte er krank sein bzw. sich krank fühlen.
5. Sonstige Leistungen
5.1 JBS Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten Mo.-Fr. zwischen 8:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per E-Mail und Di von 13-18 Uhr und Mi von 8-12 Uhr telefonisch zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von JBS Personal Training.
6. Haftung
6.1 JBS Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungshilfen beruht.
6.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
6.3 JBS Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistungen hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
6.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von JBS Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. JBS Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
6.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von JBS Personal Training, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
6.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6.7 Dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
6.8 Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Klienten zustande gekommen sind. Hält sich der Klient nicht an Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlung erfolgt immer im Voraus vor einer Trainingseinheit in bar.
7.2 Der Klient erhält von JBS Personal Training eine schriftliche Rechnung. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
7.3 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses JBS Personal Training aktuellen Preise. Bei Erscheinen neuer AGBˋs bzw. Angebots und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.4 Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Barzahlung.
8. Sonstige Kosten
8.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten usw.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
8.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o. Ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
8.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen usw.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
8.4 Kauft JBS Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel usw.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von JBS Personal Training.
9. Verhinderung und Ausfall
9.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls ist JBS Personal Training berechtigt, dem Klienten den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch seitens des Klienten besteht nicht.
9.2 Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf ein Training nur während der vereinbarten Trainingsdauer. JBS Personal Training ist zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Trainingsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
9.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse usw.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
9.4 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit usw.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
10. Ersatzansprüche
10.1 Kann aus für JBS Personal Training nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von JBS Personal Training nicht eingehalten werden, wird der Klient umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. JBS Personal Training ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte von JBS Personal Training bleiben unberührt.
11. Gewährleistung
11.1 Eine Garantie bezüglich eines Trainingserfolgs kann nicht gegeben werden.
11.2 Der Klient hat JBS Personal Training offensichtliche Trainingsmängel binnen 3 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
11.3 Mängelanzeigen des Klienten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.4 Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Klienten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Datenschutz
12.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von JBS Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
12.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
13. Geheimhaltung
13.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von JBS Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
13.2 JBS Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
14. Vertragsdauer
14.1 Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
14.2 Die Vertragsdauer beläuft sich auf 6 bis 12 Monate.
15. Sonstige Vereinbarungen
15.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
15.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Dem Klienten stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
16.2 Der Klient ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.4 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
16.5 Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung von JBS Personal Training.
16.6 Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Amtsgericht in Biebergemünd als vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 03/2022